Guter Rat muss nicht teuer sein!

Gerne werden Sie bereits zu Beginn eines ersten Gesprächs über entstehende Kosten zu beraten.
Erfahrungsgemäß sind die Kosten für einen Rechtsanwalt gut investiert, wenn sie rechtzeitig, d.h. bevor eine Rechtsstreitigkeit entsteht, einen Rechtsanwalt beispielsweise mit der Gestaltung von Ihnen abzuschließender Verträge beauftragen, anstatt diese selbst zu formulieren. Auch hier gilt, der Teufel liegt im Detail!

Erstberatung

Es kann oftmals zu empfehlen sein, zunächst eine Erstberatung durchzuführen.
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung von Verbrauchern sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das eine Höchstgebühr von 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer (226,10 € brutto) festschreibt.
Nach einer Erstberatung entscheiden Sie, ob Sie die Sache weiterverfolgen möchten oder nicht. Sollten Sie sich entschließen, ein umfassendes Mandat zu erteilen, erfolgt eine Anrechnung der im Rahmen der Erstberatung gezahlten Gebühren auf die im folgenden entstehenden Gebühren.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht diesseits Bereitschaft, bei dieser eine entsprechende Zusage zur Übernahme der entstehenden Kosten einzuholen. Ist das Risiko von Ihrem Versicherungsvertrag umfasst, wird Ihre Rechtsschutzversicherung eine sog. Deckungszusage erteilen und nach Beendigung der Rechtsstreitigkeit wird unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Ihnen entstehen dann unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits keine weiteren Kosten, es sei denn, Sie haben mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Eigenbeteiligung (sog. Selbstbehalt) vereinbart.

 

Hier geht’s zum Download-Link Formular “Vollmacht